Angeklagter zu 3-jähriger Jugendstrafe verurteilt (Update)
Strafmaß passte BGH nicht - Körperverletzung im Stadtpark wurde neu verhandelt
Mosbach. (lu) Das gerichtliche Nachspiel der Messerstecherei im Mosbacher Elzpark vom April vergangenen Jahres ist noch nicht vorbei. Nachdem zwei zum Tatzeitpunkt 17 und 19 Jahre alte Männer bereits Anfang Dezember am Landgericht zu Jugendstrafen von vier Jahren und zehn Monaten bzw. drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden waren (wir berichteten), hatten beide Revision gegen
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