40-Jähriger "lieh" sich 788.000 Euro und zahlte sie nicht zurück
Seine Spielsucht machte ihn zum Betrüger. Das Gericht verurteilte ihn nun zu einer Freiheitsstrafe.
Mosbach. (rnz) Es ist ein Betrag, bei dem man erst einmal schlucken muss: 788.000 Euro lieh sich ein 40-Jähriger bei zwei Männern. Er behauptete, das Geld zurückzahlen zu können, was aber nicht stimmte. Deshalb wurde der 40-Jährige nun wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Verhandelt wurde der Fall vor der Großen Strafkammer des Mosbacher Landgerichts.
Der Angeklagte räumte die Taten bereits zu Beginn der Verhandlung ein. Er erklärte die hohen Summen, die er sich von einem 59- und einem 74-Jährigen geliehen hatte, mit seiner Spielsucht. Über die Jahre hatte sich ein sechsstelliger Schuldenbetrag angehäuft. Vor allem Sportwetten und Lotto waren dem 40-Jährigen zum Verhängnis geworden.
Am Tag verspielte er nach eigenen Angaben zwischen 500 und 1000 Euro. Die großen Gewinne blieben aus, die Spielsucht aber blieb. Deshalb lieh der 40-Jährige sich große Summen Geld im Frankfurter Milieu, in dem er auch als V-Mann eingesetzt war. Als die "Kredithaie" ihr Geld zurück wollten, bedrohten sie den Mann. Um seine Schulden zu begleichen, bat er zwei Bekannte, die auch als Zeugen vor Gericht auftraten, um Geld. Besonders tragisch: Beide verschuldeten sich selbst, um dem 40-Jährigen auszuhelfen, verkauften ihr Auto oder lösten Versicherungen auf. Der 40-Jährige türkische Staatsbürger habe immer wieder glaubhaft versichert, dass er ein erhebliches Vermögen in der Türkei besitze. Das bestätigte er sogar gegenüber einem Notar.
Ein psychologischer Gutachter bestätigte die Spielsucht. Der Angeklagte habe allerdings immer überblicken können, welche Konsequenzen sein Handeln hat.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten, die Verteidigung beantragte hingegen eine Freiheitsstrafe zwischen drei und dreieinhalb Jahren. Sie begründete das mit dem Druck, der durch die Drohungen der "Kredithaie" auf dem Mann gelastet habe.
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Das Gericht verurteilte ihn dann unter Einbeziehung einer früheren Strafe zu der Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Ein Betrag von 756.146 Euro wurde eingezogen. Der Angeklagte bereute seine Tat und entschuldigte sich zum Abschluss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.