Soforthilfe: 82.500 Euro für durch Unwetter Geschädigte im Neckar-Odenwald-Kreis

Richtet sich an Privatpersonen und kleine Gewerbebetriebe - Begünstigt werden können grundsätzlich nur Privathaushalte mit begrenztem Jahreseinkommen

08.06.2016 UPDATE: 09.06.2016 06:00 Uhr 48 Sekunden

Neckar-Odenwald-Kreis. (lra) Die von den Unwetterereignissen vom 29./30. Mai besonders betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden Billigheim, Elztal, Limbach und Schefflenz erhalten im Neckar-Odenwald-Kreis ab sofort die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat dem Kreis hierzu 82 500 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Soforthilfe richtet sich an Privatpersonen und kleine Gewerbebetriebe mit höchsten zehn Beschäftigten. Die Hilfe dient in erster Linie dazu, wichtige Gegenstände des täglichen Lebens wieder zu beschaffen. Auf Antrag werden den Geschädigten unbürokratisch bis zu 50 Prozent des glaubhaft gemachten Schadens, höchstens aber bis zu 500 Euro pro Person, 2500 Euro je Haushalt und 5000 Euro je kleinen Gewerbebetrieb ausbezahlt.

Begünstigt werden können grundsätzlich nur Privatpersonen/-haushalte, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Ledigen 25 000 Euro und bei Verheirateten 50 000 nicht übersteigt. Es werden nur Schäden ersetzt, die nicht anderweitig, beispielsweise über Versicherungsleistungen, abgedeckt sind.

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Die Antragsstellung muss persönlich erfolgen. Die Antragsprüfung und Auszahlung der Soforthilfe findet im Zimmer 8.001 im Hauptgebäude des Landratsamtes in Mosbach, Neckarelzer Straße 7, statt. Die Betroffenen erhalten einen Barscheck, den sie bei der Bank einlösen können. Es empfiehlt sich, die Anträge schon vorab von der Webseite des Landratsamtes unter www.neckar-odenwald-kreis.de abzurufen und auszufüllen. Auf der Webseite gibt es auch weitere Informationen zur Auszahlung der Soforthilfe.

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