Verhandelt wird nur, was keinen Aufschub duldet
Dienstbetrieb stark eingeschränkt - Behörde hat aber einen Notdienst und ist telefonisch erreichbar

Schwetzingen. (vow) Das Schwetzinger Amtsgericht hat wegen der Corona-Krise seine Tätigkeit auf den zwingend erforderlichen Dienstbetrieb und unaufschiebbare Verhandlungen beschränkt. Das erstinstanzliche Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen, örtlich zuständig für Schwetzingen, Brühl, Ketsch, Hockenheim, Altlußheim, Neulußheim, Reilingen, Oftersheim und Plankstadt, hat derzeit alle
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