Plus Verwaltungsgerichtshof Mannheim

Grundrechte in Flüchtlingsunterkunft verletzt?

Ein Eilantrag von Flüchtlingen gegen Regelungen einer Hausordnung wurde abgelehnt.

02.07.2021 UPDATE: 02.07.2021 12:32 Uhr 49 Sekunden
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Foto: Reinhard Lask

Mannheim. (dpa/lsw) Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag von Flüchtlingen gegen Regelungen in der Hausordnung einer Erstaufnahmeunterkunft in Freiburg abgelehnt. Die Entscheidung stammt vom 28. Juni und kann nicht angefochten werden, wie der VGH am Freitag in Mannheim mitteilte. Zuvor hatte das Regierungspräsidium Freiburg den Antrag schon für unzulässig gehalten und sich auf

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