Hintergrund - Gaststättengesetz Schankwirtschaft und Speisewirtschaft
Hintergrund
Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen Schankwirtschaften und Speisewirtschaften. Schank- und Speisewirtschaften sind Bewirtungsstätten mit Ausschank von Getränken (Schankwirtschaft) und/oder Speisen (Speisewirtschaften) zu deren Verzehr an Ort und Stelle.
Speisewirtschaften dürfen ihren Betrieb seit dem 18. Mai wieder aufnehmen. Grundlage dafür ist laut Land
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