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Heidelberger Stift Neuburg: Oberlandesgericht hält Kündigung der Abtei für gültig

Klosterhof bleibt weiter offen, da Pächter den Rechtsweg weiter beschreiten - Formfehler im Pachtvertrag als Ursache

16.11.2016 UPDATE: 17.11.2016 06:00 Uhr 2 Minuten, 27 Sekunden

An ihr entbrannte offenbar der Streit: Die unterverpachtete Gastronomie auf dem Klosterhof. Foto: Alex

Von Timo Teufert

Heidelberg. Es ist eine bittere Pille, die die Pächter der Klosterhof Neuburg GmbH & Co KG am gestrigen Mittwoch schlucken mussten: In einer vorläufigen Einschätzung lehnte der für Landwirtschaftssachen zuständige 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in Karlsruhe die Revision gegen die Kündigung zum 31. Dezember 2016 ab. Die Kammer folgt damit der Rechtsauffassung

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