Plus Hirschhorn

Weniger Gebühren gilt auch für Eltern badischer Kindergartenkinder

Hirschhorner Stadtverordnetenversammlung setzt die "Freistellung-von-Gebühren"-Landesregel um

22.07.2018 UPDATE: 23.07.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden

Symbolfoto: dpa-Archiv

Hirschhorn. (fhs) Ab 1. August erstattet das Land Hessen seinen Kommunen einen Betrag für die sechsstündige Betreuung von über drei Jahren alten Kindergarten-Kindern. Lassen Eltern ihr Kind neun Stunden in der Einrichtung, müssen sie nur noch Gebühr für die restlichen drei Stunden bezahlen. Die Stadtverordnetenversammlung hat für Hirschhorn jetzt einstimmig beschlossen, dass diese

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