Weniger Gebühren gilt auch für Eltern badischer Kindergartenkinder
Hirschhorner Stadtverordnetenversammlung setzt die "Freistellung-von-Gebühren"-Landesregel um
Hirschhorn. (fhs) Ab 1. August erstattet das Land Hessen seinen Kommunen einen Betrag für die sechsstündige Betreuung von über drei Jahren alten Kindergarten-Kindern. Lassen Eltern ihr Kind neun Stunden in der Einrichtung, müssen sie nur noch Gebühr für die restlichen drei Stunden bezahlen. Die Stadtverordnetenversammlung hat für Hirschhorn jetzt einstimmig beschlossen, dass diese
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