Disko haftet für rutschige Tanzfläche
Der Betreiber muss nach dem schwerem Sturz eines Gastes 37.000 Euro bezahlen. 2017 war dieser auf einer Getränkepfütze ausgerutscht.
Neckar-Odenwald-Kreis. (pm/rüb) Behandlungskosten und Krankengeld in Höhe von 37.000 Euro muss der Betreiber einer Diskothek im Landkreis bezahlen, nachdem ein Gast auf einer Getränkepfütze am Rand der Tanzfläche ausgerutscht war.
"Der Betreiber einer Diskothek muss dafür sorgen, dass die Tanzfläche möglichst frei von Gefahren für die Gäste ist. Dazu gehört es, dass die Tanzfläche
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