Plus Weinheim

Eigentümer der Hildebrand’sche Mühle müssen zahlen

Zwangsgeld "voraussichtlich" rechtens, weil Unternehmervilla nicht vor dem Verfall geschützt wird

17.04.2019 UPDATE: 18.04.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 22 Sekunden

Die Stadt hat den neuen Mühlen-Eigentümern ein 40 000 Euro Zwangsgeld auferlegt. F.: Dorn

Von Philipp Weber

Weinheim. Im Ringen um die Zukunft der Hildebrand’schen Mühle hat die Stadt Weinheim einen Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte am Mittwoch einen Eilantrag der derzeitigen Gelände-Eigentümer ab. Diese wollten vor Gericht erreichen, dass die Fälligkeit eines Zwangsgelds in Höhe von 40.000 Euro aufgeschoben wird. Dem folgte die zuständige Zwölfte

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