Eigentümer der Hildebrand’sche Mühle müssen zahlen
Zwangsgeld "voraussichtlich" rechtens, weil Unternehmervilla nicht vor dem Verfall geschützt wird
Von Philipp Weber
Weinheim. Im Ringen um die Zukunft der Hildebrand’schen Mühle hat die Stadt Weinheim einen Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte am Mittwoch einen Eilantrag der derzeitigen Gelände-Eigentümer ab. Diese wollten vor Gericht erreichen, dass die Fälligkeit eines Zwangsgelds in Höhe von 40.000 Euro aufgeschoben wird. Dem folgte die zuständige Zwölfte
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