BGH-Entscheid: Sampling nur noch eingeschränkt erlaubt
Für die Musikbranche ist es eine wichtige Frage. Durfte der Produzent Moses Pelham einfach so einen fremden Rhythmus verarbeiten? Nach langem Streit gibt der Bundesgerichtshof die Antwort: Ja und Nein.
Karlsruhe (dpa) - Seit mehr als zwei Jahrzehnten streiten der Musikproduzent Moses Pelham und die Elektropop-Pioniere von Kraftwerk um einen Rhythmus von zwei Sekunden - am Ende dürften beide Seiten ein Stück weit Recht bekommen.
Nach heutiger Rechtslage hätte Pelham die Kraftwerk-Sequenz nicht einfach ohne zu fragen verwenden dürfen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Im Jahr 1997
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+