Neckar-Odenwald-Kreis. (lra) Aufgrund des Europäischen Gemeinschaftsrechts war es erforderlich, das deutsche Schornsteinfegerrecht zu reformieren. In der Übergangszeit, die bis 31.12.2012 dauert, haben sowohl Teile des "alten" wie des "neuen" Gesetzes Gültigkeit. Zum 1.1.2013 tritt dann aber das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vollständig in Kraft.