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Vorstoß: Ehepartner dürfen bei Krankheit ohne Vollmacht handeln

Stuttgart (dpa) - Auch ohne spezielle Vollmacht sollen Eheleute künftig über die medizinische Versorgung ihres Partners entscheiden dürfen - zum Beispiel nach Unfällen oder bei schwerer Krankheit. Das soll auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten. Auf Initiative Baden-Württembergs habe eine Länderarbeitsgruppe einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet, teilte das Justizministerium in Stuttgart mit. Die Justizminister sollen darüber bei ihrer Konferenz Anfang Juni in Nauen beraten.

19.02.2016 UPDATE: 19.02.2016 13:01 Uhr 15 Sekunden

Stuttgart (dpa) - Auch ohne spezielle Vollmacht sollen Eheleute künftig über die medizinische Versorgung ihres Partners entscheiden dürfen - zum Beispiel nach Unfällen oder bei schwerer Krankheit. Das soll auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten. Auf Initiative Baden-Württembergs habe eine Länderarbeitsgruppe einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet, teilte das Justizministerium in

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