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Keine Schadenersatzforderung gegen Tebartz-van Elst

Limburg (dpa) - Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss wegen der Kostenexplosion am neuen Bischofssitz keinen Schadenersatz leisten. Es werde kein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet, teilte das Bistum mit.

09.09.2015 UPDATE: 09.09.2015 10:16 Uhr 6 Sekunden

Limburg (dpa) - Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss wegen der Kostenexplosion am neuen Bischofssitz keinen Schadenersatz leisten. Es werde kein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet, teilte das Bistum mit.

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