Frau klagt gegen Mindestgröße bei Polizei
Düsseldorf (dpa - Eine Bewerberin für den Polizeidienst klagt in Düsseldorf gegen die vorgeschriebene Mindestgröße für Polizistinnen. Die Klägerin ist 161,5 Zentimeter groß und damit eineinhalb Zentimeter zu klein für den Dienst. Das Verwaltungsgericht verhandelt den Fall und will anschließend eine Entscheidung verkünden. Nordrhein-Westfalen hat 2006 eine Mindestgröße für den Polizeidienst eingeführt. Demnach müssen männliche Bewerber mindestens 1,68 Meter groß sein, Frauen 1,63 Meter.
Düsseldorf (dpa - Eine Bewerberin für den Polizeidienst klagt in Düsseldorf gegen die vorgeschriebene Mindestgröße für Polizistinnen. Die Klägerin ist 161,5 Zentimeter groß und damit eineinhalb Zentimeter zu klein für den Dienst. Das Verwaltungsgericht verhandelt den Fall und will anschließend eine Entscheidung verkünden. Nordrhein-Westfalen hat 2006 eine Mindestgröße für den Polizeidienst
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