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Arbeitgeber müssen Mindestlohn auch bei Krankheit zahlen

Erfurt (dpa) - Wer krank ist, hat nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Anspruch auf Mindestlohn. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter schoben damit der Praxis einiger Arbeitgeber einen Riegel vor, Mindestlohn nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zu zahlen. Sie gaben wie die Vorinstanzen einer Klägerin aus Niedersachsen recht, die unter anderem auf Krankengeld-Zahlungen nach der Mindestlohnregelung für pädagogisches Personal gepocht hatte.

13.05.2015 UPDATE: 13.05.2015 20:56 Uhr 14 Sekunden

Erfurt (dpa) - Wer krank ist, hat nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Anspruch auf Mindestlohn. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter schoben damit der Praxis einiger Arbeitgeber einen Riegel vor, Mindestlohn nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zu zahlen. Sie gaben wie die Vorinstanzen einer Klägerin aus Niedersachsen recht, die unter anderem auf Krankengeld-Zahlungen

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