Alterspräsident wird aus Verfassung gestrichen
Baden-Württemberg will sein Wahlrecht reformieren und dabei auch den Alterspräsidenten aus der Landesverfassung streichen. Auf Antrag von Grünen, CDU und SPD soll die Regelung gestrichen werden, nach der die erste Sitzung des Landtags vom Alterspräsidenten einberufen und geleitet wird, wie ein Sprecher der Grünen am Freitag bestätigte. Die Verfassung kann der Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder ändern. Zuerst hatten die "Badischen Neuesten Nachrichten" (Freitag) darüber berichtet.
Stuttgart (dpa/lsw) - Die Streichung habe nicht inhaltliche, sondern vielmehr rechtliche Gründe. "Wer Alterspräsident ist, ist bereits in der Geschäftsordnung des Landtags geregelt", sagte der Sprecher. Diese Regelung sei auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags von Grünen, CDU, SPD und FDP zustande gekommen. "Um diese in der letzten Legislaturperiode getroffene Änderung juristisch wasserdicht
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