Hintergrund - Heilbronn - Erläuterung des Innenministeriums

19.08.2022 UPDATE: 19.08.2022 06:00 Uhr 25 Sekunden

> Die Erläuterung des Innenministeriums zu den "konkreten Umständen und zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Versammlungsbeschränkungen": "Das Verbot einer Versammlung rechtsextremistischer Gruppierungen kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn sich ein Aufzug durch sein Gesamtgepräge mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft identifiziert und durch Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger einschüchtert oder wenn Rechtsextremisten einen Aufzug an einem speziell der Erinnerung an das Unrecht des Nationalsozialismus und den Holocaust dienenden Feiertag so durchführen, dass von seiner Art und Weise Provokationen ausgehen, die das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger erheblich beeinträchtigen." (bfk)