Gericht sieht Schuld: Keine Chance auf neues Verfahren
Ein 52-Jähriger beteuert seine Unschuld und kämpft seit Jahren um ein Wiederaufnahmeverfahren. Der verurteilte Doppelmörder ist mit seinem Begehren bislang gescheitert und auch in einem Zivilverfahren gab es einen Rückschlag. Die Kammer sieht eine klare Schuld des Mannes.
Darmstadt (dpa/lhe) - Die Ablehnung einer neuen Beweiserhebung im Fall eines verurteilten Doppelmörders hätte klarer kaum sein können. Eine Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt hat am Mittwoch die Erhebung neuer Beweise im Fall des verurteilten Andreas Darsow aus dem südhessischen Babenhausen abgelehnt und ihn zur Zahlung von fast 70 000 Euro verurteilt. Es bleibe für die Kammer kein Zweifel
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