Plus

Messerangriff in Oggersheim endet in Psychiatrie

24.05.2023 UPDATE: 24.05.2023 11:13 Uhr 2 Minuten, 1 Sekunde

Frankenthal/Pfalz. (dpa-lrs) Sieben Monate nach der tödlichen Messerattacke auf zwei Männer in Ludwigshafen hat das Landgericht Frankenthal die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie verfügt. Der aus Somalia stammende Mann sei wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig, sagte Richterin Mirtha Hütt am Mittwoch. Der Angeklagte reagierte mithilfe eines Dolmetschers mit den Worten: "Nur über meine Leiche. Ich lehne ihr Urteil sofort ab und gehe in Revision."

Der Mann, dessen vermutliches Alter das Gericht mit 30 Jahren angab, soll im Oktober 2022 in Ludwigshafen-Oggersheim mit einem Messer zwei ihm unbekannte Männer auf offener Straße getötet sowie einen zufällig ausgewählten Kunden in einem Geschäft schwer verletzt haben. Den abgetrennten rechten Unterarm eines der Todesopfer soll der Mann auf den Balkon seiner ehemaligen Freundin geworfen haben. Zum Prozessauftakt im Februar hatte er die Taten eingeräumt.

Der Richterin zufolge handelte der Angeklagte heimtückisch und in Tötungsabsicht. "Wer mit großer Wucht in den Halsbereich sticht, will nicht nur verletzen - der will töten. Zumal, wenn er mehrfach zusticht." Das Messer sei "durch den heftigen Gebrauch" an der Spitze leicht verbogen gewesen. Der Angeklagte sei jedoch schuldunfähig - Hütt sprach ihn formell frei. Wie lange die Unterbringung in der Psychiatrie dauern werde, sei unklar. "Die Erfahrung zeigt, dass es länger dauern kann als eine lebenslange Haftstrafe", erklärte Hütt.

Der Vater eines der Opfer brach während der Urteilsverkündung in Tränen aus. Bei der Schilderung des Todes seines Sohnes habe er die tödlichen Messerstiche fast am eigenen Leib gespürt, sagte er. Mit dem Urteil sei er zufrieden. "Ich kann für mich einen Schlussstrich ziehen. Das heißt aber nicht, dass wir keinen Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen haben. Der ist weiterhin da."

Am Schlusstag kam es zu einem größeren Zuschauerandrang und starken Sicherheitsvorkehrungen. Der dunkel gekleidete Angeklagte wurde mit Hand- und Fußfesseln in den Saal geführt. Bei der Urteilsverkündung folgte er scheinbar regungslos der Übersetzung des Dolmetschers.

Auch interessant
Ludwigshafen-Oggersheim: Urteil nach tödlicher Messerattacke rechtskräftig (Update)

In dem Prozess ging es um die Bluttat am 18. Oktober 2022. Einen 35-Jährigen soll der Angeklagte mit dem Messer mit etwa 20 Zentimetern Klingenlänge erstochen haben, weil seine Freundin ihn verlassen hatte und er überzeugt war, sie habe einen neuen Partner.

Ein 20-Jähriger versuchte, ihn aufzuhalten - auch ihn tötete der Angreifer. Im Anschluss soll der Mann in einem Geschäft mit dem Messer einen 27 Jahre alten Kunden schwer verletzt haben. Polizisten machten den Angreifer mit vier Schüssen kampfunfähig.

Mit dem Urteil folgte Richterin Hütt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Auch der Verteidiger hatte im Schlussantrag von einer Schuldunfähigkeit seines Mandanten gesprochen. Der Gutachter Michael Rösler hatte das Verhalten des Angeklagten in der Verhandlung beobachtet und erklärt, der Mann leide unter Wahnvorstellungen.

Der Beschuldigte hatte mithilfe eines Dolmetschers gesagt, er habe die Getöteten für "schlechte Leute" gehalten, die seiner Lebensgefährtin und deren Kindern etwas antun wollten. Er habe Somalia "mit 17 oder 18 Jahren" verlassen und sei über Äthiopien und Dänemark 2015 nach Frankfurt/Main gekommen. Nach Aufenthalten bei Mainz und Koblenz sei er nach Neustadt/Weinstraße zugeteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zweifachen Mord und einen versuchten Mord vorgeworfen. Er habe die Opfer angegriffen, obwohl er gewusst habe, dass die Männer seine frühere Lebensgefährtin nicht kannten.