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Massenhaftes Kükentöten ist nur noch übergangsweise zulässig

Leipzig (dpa) - Das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist nur noch für eine Übergangszeit zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Mit seinem Urteil wertete das Gericht die Tierschutzbelange auf. Trotzdem darf das Töten vorerst weitergehen - bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung schon im Hühnerei zur Verfügung stehen. Die Geflügelbranche begrüßte das Urteil. Tierschützern geht es dagegen nicht weit genug.

13.06.2019 UPDATE: 13.06.2019 14:48 Uhr 16 Sekunden

Leipzig (dpa) - Das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist nur noch für eine Übergangszeit zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Mit seinem Urteil wertete das Gericht die Tierschutzbelange auf. Trotzdem darf das Töten vorerst weitergehen - bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung schon im Hühnerei zur

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