Massenhaftes Kükentöten ist nur noch übergangsweise zulässig
Leipzig (dpa) - Das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist nur noch für eine Übergangszeit zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Mit seinem Urteil wertete das Gericht die Tierschutzbelange auf. Trotzdem darf das Töten vorerst weitergehen - bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung schon im Hühnerei zur Verfügung stehen. Die Geflügelbranche begrüßte das Urteil. Tierschützern geht es dagegen nicht weit genug.
Leipzig (dpa) - Das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist nur noch für eine Übergangszeit zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Mit seinem Urteil wertete das Gericht die Tierschutzbelange auf. Trotzdem darf das Töten vorerst weitergehen - bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung schon im Hühnerei zur
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