Das Zwangsgeld für einen Katzenhalter wurde vollstreckt
Eine Freigängerkatze wurde wiederholt im Gefahrenbereich der Haubenlerche festgestellt, weshalb ihr Halter nun 500 Euro bezahlen muss.

Archivfoto: Britta Pedersen/dpa
Walldorf. (dpa/lsw) Im Streit um das Freilaufverbot für Katzen in Walldorf hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises in einem ersten Fall ein Zwangsgeld erlassen. Wie bereits berichtet, war



