Das Zwangsgeld für einen Katzenhalter wurde vollstreckt
Eine Freigängerkatze wurde wiederholt im Gefahrenbereich der Haubenlerche festgestellt, weshalb ihr Halter nun 500 Euro bezahlen muss.

Archivfoto: Britta Pedersen/dpa
Walldorf. (dpa/lsw) Im Streit um das Freilaufverbot für Katzen in Walldorf hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises in einem ersten Fall ein Zwangsgeld erlassen. Wie bereits berichtet, war 2022 eine Freigängerkatze wiederholt im Gefahrenbereich der im Süden Walldorfs lebenden Haubenlerche festgestellt worden. Ihr Halter muss deshalb 500 Euro zahlen. Die Zwangsgelder betragen bis zu 50.000
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