> Der Ernst-Körner-Fonds ist benannt nach einem Dielheimer, der im Dezember 1996 bei Bauarbeiten an seinem Wohnhaus auf tragische Weise verschüttet und tödlich verletzt wurde. Er hinterließ eine Ehefrau und vier minderjährige Kinder. Durch einen Verwandten wurde eine Spendenaktion ins Leben gerufen, um der Familie des Verstorbenen vor allem dabei zu helfen, dass sie im Haus bleiben kann und die Kinder einen guten Start ins Berufsleben bekommen. Mittlerweile sind die Kinder groß und stehen alle im Beruf. Deshalb wurde der Fonds prinzipiell für Bürger, die in Not geraten sind, geöffnet. Das gilt auch für den Fall der Hinterbliebenen der Heidelberger Amokfahrt. Verwalter des Fonds ist die Gemeinde Dielheim, namentlich Bürgermeister Hans-Dieter Weis. Er kündigte an, dass im Einvernehmen mit der Familie Körner und den Treuhändern des Fonds aus den noch vorhandenen Mitteln 10 000 Euro zur Verfügung gestellt werden können.

12.04.2017 UPDATE: 14.04.2017 20:00 Uhr 40 Sekunden

> Der Ernst-Körner-Fonds ist benannt nach einem Dielheimer, der im Dezember 1996 bei Bauarbeiten an seinem Wohnhaus auf tragische Weise verschüttet und tödlich verletzt wurde. Er hinterließ eine Ehefrau und vier minderjährige Kinder. Durch einen Verwandten wurde eine Spendenaktion ins Leben gerufen, um der Familie des Verstorbenen vor allem dabei zu helfen, dass sie im Haus bleiben kann und die Kinder einen guten Start ins Berufsleben bekommen. Mittlerweile sind die Kinder groß und stehen alle im Beruf. Deshalb wurde der Fonds prinzipiell für Bürger, die in Not geraten sind, geöffnet. Das gilt auch für den Fall der Hinterbliebenen der Heidelberger Amokfahrt. Verwalter des Fonds ist die Gemeinde Dielheim, namentlich Bürgermeister Hans-Dieter Weis. Er kündigte an, dass im Einvernehmen mit der Familie Körner und den Treuhändern des Fonds aus den noch vorhandenen Mitteln 10.000 Euro zur Verfügung gestellt werden können.

Die Kontoverbindung des Ernst-Körner-Fonds: Gemeinde Dielheim, IBAN DE 79.6725.0020.0059 9000 64 (Sparkasse Heidelberg), bitte Verwendungszweck "Amokfahrt" angeben. Auf Wunsch werden Spendenbescheinigungen erstellt. Bei Beträgen bis 200 Euro reicht dem Finanzamt der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg. hö