Weiteres Verfahren
cba. Die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen erfolgt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Danach werden die Personen zunächst in staatlichen Gemeinschaftsunterkünf-ten untergebracht. Unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise nach Abschluss des Asylverfahrens ohne Ausreise- oder Abschiebungsmöglichkeit - müssen die Flüchtlinge die Gemeinschaftsunterkunft verlassen und werden
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