Weiteres Verfahren

28.01.2017 UPDATE: 29.01.2017 06:00 Uhr 12 Sekunden

cba. Die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen erfolgt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Danach werden die Personen zunächst in staatlichen Gemeinschaftsunterkünf-ten untergebracht. Unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise nach Abschluss des Asylverfahrens ohne Ausreise- oder Abschiebungsmöglichkeit - müssen die Flüchtlinge die Gemeinschaftsunterkunft verlassen und werden zur "Anschlussunterbringung" auf die verschiedenen Gemeinden verteilt.