Die Freigabe ("freigemessen") von Stoffen, die beispielsweise beim Betrieb eines Kernkraftwerks angefallen sind und für die eine Deponierung vorgesehen ist, kann dann verantwortet werden, wenn die zusätzliche Strahlenbelastung maximal im Bereich von zehn Mikrosievert (10 Mikrosievert = 0,01 Millisievert) für die effektive Dosis von Einzelpersonen im Jahr liegt. Diese Dosis liegt bei etwa 0,5 Prozent der natürlichen Strahlenbelastung. (bfk)

15.07.2016 UPDATE: 16.07.2016 06:00 Uhr 12 Sekunden

Die Freigabe ("freigemessen") von Stoffen, die beispielsweise beim Betrieb eines Kernkraftwerks angefallen sind und für die eine Deponierung vorgesehen ist, kann dann verantwortet werden, wenn die zusätzliche Strahlenbelastung maximal im Bereich von zehn Mikrosievert (10 Mikrosievert = 0,01 Millisievert) für die effektive Dosis von Einzelpersonen im Jahr liegt. Diese Dosis liegt bei etwa 0,5 Prozent der natürlichen Strahlenbelastung. (bfk)