Flüchtlingshilfe in den Ländern
Flüchtlingshilfe in den Ländern
Die Finanzierung der Flüchtlingshilfe in den Bundesländern ist sehr unterschiedlich ausgestaltet. Für die vorläufige Unterbringung sind die Landkreise zuständig, die dafür von den Ländern Geld erstattet bekommen. Wie hoch der finanzielle Ausgleich ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab.
> Mecklenburg-Vorpommern und Bayern: Hier gibt es eine sogenannte
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