Flüchtlingshilfe in den Ländern

Flüchtlingshilfe in den Ländern

19.05.2015 UPDATE: 19.05.2015 06:00 Uhr 57 Sekunden

Die Finanzierung der Flüchtlingshilfe in den Bundesländern ist sehr unterschiedlich ausgestaltet. Für die vorläufige Unterbringung sind die Landkreise zuständig, die dafür von den Ländern Geld erstattet bekommen. Wie hoch der finanzielle Ausgleich ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab.

> Mecklenburg-Vorpommern und Bayern: Hier gibt es eine sogenannte Spitzabrechnung, wie sie die Südwest-Kommunen gerne hätten. Kostendeckungsgrad zwischen 90 und 100 Prozent.

> Brandenburg: Die Kommunen sind mit 9128 Euro pro Flüchtling und Jahr vergleichsweise gut bedient. Der Kostendeckungsgrad beträgt 90 Prozent. Dennoch pochen die Kreise auch hier auf volle Erstattung.

> Baden-Württemberg: Das Land bezahlt pro Flüchtling eine einmalige Pauschale von 13 260 Euro für 18 Monate. Damit liegt es bei einer Kostenabdeckung zwischen 70 und 80 Prozent. Die Landesregierung beziffert den Wert allerdings auf rund 90 Prozent, der sich durch die aktuelle Einigung zwischen Land und Kommunalverbänden noch erhöhen werde. Damit sei eine volle Kostendeckung erreicht.

> Hessen: Es wird je nach städtischen und ländlichen Regionen zwischen 7200 und 7700 Euro pro Flüchtling im Jahr gezahlt. Das entspricht einem Deckungsgrad von ungefähr 70 Prozent.

> Schleswig-Holstein: Das Land erstattet generell 70 Prozent der Kosten.

> Rheinland-Pfalz: 5900 Euro pro Kopf erhalten die Kreise im Jahr. Dadurch sind 60 Prozent der Kosten abgedeckt.

> Niedersachsen: Das Land bezahlt 6195 Euro pro Flüchtling und Jahr - allerdings erst zwei Jahre nach der Entstehung der Kosten. Die Kommunen bleiben also zunächst auf den Ausgaben sitzen. Der Kostendeckungsgrad beträgt 60 Prozent.

> Nordrhein-Westfalen: Hier bleibt am meisten an den Kommunen hängen. Der Kostendeckungsgrad liegt zwischen 25 und 50 Prozent. dpa