Hintergrund - haubenlerche

06.09.2022 UPDATE: 06.09.2022 06:00 Uhr 35 Sekunden

> Die Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche hat das Landratsamt am 14. Mai 2022 erlassen. Demnach durften Freigängerkatzen im Bereich des Baugebietes Walldorf-Süd und angrenzenden Bereichs nicht mehr allein das Haus verlassen.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum Jahr 2025 und sieht vor, das Halterinnen und Halter von Katzen jeweils vom 1. April bis zum 31. August dafür sorgen müssen, dass die Tiere das Haus nicht alleine verlassen.

Ausnahmen sieht die Verfügung vor, wenn der Halter glaubhaft machen kann, dass sich seine Katze nicht im Bereich der Haubenlerchen-Nester aufhält. Dies muss mit einem GPS-Tracker nachgewiesen werden.

Vier solcher Befreiungen wurden 2022 erteilt. Auch an kurzer Leine dürfen Halter mit ihrer Katze ins Freie. Wegen der guten Entwicklung der Haubenlerchen-Jungtiere konnte in diesem Jahr die Verfügung zwei Wochen früher aufgehoben werden.

Bei einer Bestandserfassung gab es in den 1980er-Jahren noch 670 Brutpaare in Baden-Württemberg. 2019 waren es nur noch 40, derzeit liegt der Bestand mit 63 Paaren auf dem Niveau von 2013.