Hintergrund Friedhof Neckarhäuser Hof

22.02.2021 UPDATE: 22.02.2021 20:00 Uhr 50 Sekunden

> Grundlage für die Schließung eines Friedhofs ist das Bestattungsgesetz. Zulässig sei diese demnach nur nach Ablauf der Ruhezeit, erläutert Neckargemünds Stadtsprecherin Petra Polte. Die Ruhezeiten der Gräber im Friedhof Neckarhäuserhof seien noch nicht alle abgelaufen. Außerdem seien auch Nutzungsrechte erworben, die darüber hinaus gehen. Die Gräber der Familie Wisswesser sind nach Auskunft der Ortsverwaltung Dauergräber, laufen also ohne Befristung. "Sie stammen aus dem späten 19. Jahrhundert und haben einen gewissen Denkmalwert wegen der zeittypischen, besonders schönen Ausgestaltung", so Polte. In der Denkmalliste stünden sie allerdings nicht. Im Eingemeindungsvertrag gebe es Regelungen zu den Friedhöfen, aber keine "Generalermächtigung", so Polte: Die Ausgestaltung und Benutzung obliege zwar dem Ortschaftsrat, allerdings nur im Umfang der von der Stadt Neckargemünd zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

> Sechs Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von 51.184 Quadratmetern gibt es in Neckargemünd. Der größte ist jener in der Kernstadt mit 34.450 Quadratmetern, gefolgt von jenem im Dilsbergerhof mit 6195 Quadratmetern. Etwa gleich groß mit 4215 und 4165 Quadratmetern sind die Gottesäcker in den Stadtteilen Mückenloch und Waldhilsbach. Der Friedhof in der Feste Dilsberg ist mit 1590 Quadratmetern deutlich kleiner, aber nicht so klein wie jener im Neckarhäuserhof mit 569 Quadratmetern. Für alle Friedhöfe muss die Stadt – neben den Gebühren, die sie durch Bestattungen einnimmt – jedes Jahr rund 220.000 Euro aufwenden. cm