Hintergrund Eberbach Demonstration rechtlich
Anmeldepflicht. Der Veranstalter einer Versammlung ist gemäß §14 Versammlungsgesetz verpflichtet, diese spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe ihrer Durchführung bei der zuständigen Behörde anzumelden. Diese Pflicht kollidiert mit der im Grundgesetz Artikel 8 verankerten Garantie, dass sich Bürger jederzeit ohne Anmeldung und Erlaubnis versammeln dürfen.
Wenn eine
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