Hintergrund Drogenkonsumraum
Drogenkonsumräume können nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zugelassen werden, sofern das Land eine Verordnung erlässt. Der an sich verbotene Besitz einer mitgebrachten Droge - wie Heroin, Kokain oder deren Abkömmlinge - zum Eigenverbrauch wird darin geduldet. "Drogenkonsumräume im Sinne von Paragraf 10a BtMG müssen der Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfe für Drogenabhängige
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