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Anwalt: Verdienste Palmers dürfen nicht ausgeklammert werden

Im Parteiausschlussverfahren gegen Tübingens grünen Oberbürgermeister Boris Palmer hat dessen Anwalt dem grünen Landesvorstand vorgeworfen, die Leistungen seines Mandanten zu unterschlagen. Die Verdienste Palmers um die grüne Programmatik in dem Ausschlussantrag komplett auszuklammern, sei "politisch und rechtlich eine grobe Fehlleistung", schreibt Palmers Anwalt Rezzo Schlauch nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Montag) in seiner 55-seitigen Stellungnahme. Der Ausschlussantrag sei deshalb "vollumfänglich unbegründet".

20.02.2022 UPDATE: 20.02.2022 17:20 Uhr 51 Sekunden

Stuttgart (dpa/lsw) - Im Parteiausschlussverfahren gegen Tübingens grünen Oberbürgermeister Boris Palmer hat dessen Anwalt dem grünen Landesvorstand vorgeworfen, die Leistungen seines Mandanten zu unterschlagen. Die Verdienste Palmers um die grüne Programmatik in dem Ausschlussantrag komplett auszuklammern, sei "politisch und rechtlich eine grobe Fehlleistung", schreibt Palmers Anwalt Rezzo

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