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Air Berlin muss vorerst keine Informationen offenlegen

Berlin (dpa) - Die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin muss der Personalvertretung ihrer Flugbegleiter vorerst keine Informationen etwa zu Kaufangeboten, Verträgen oder Start- und Landerechten offenlegen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden. Die Personalvertretung Kabine - eine Art Betriebsrat für rund 3.000 Flugbegleiter - hatte mehr Informationen gefordert. Sie argumentierte, nur so in Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können.

02.11.2017 UPDATE: 02.11.2017 15:49 Uhr 14 Sekunden

Berlin (dpa) - Die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin muss der Personalvertretung ihrer Flugbegleiter vorerst keine Informationen etwa zu Kaufangeboten, Verträgen oder Start- und Landerechten offenlegen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden. Die Personalvertretung Kabine - eine Art Betriebsrat für rund 3.000 Flugbegleiter - hatte mehr Informationen gefordert. Sie argumentierte,

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