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Abwerbeversuche am Arbeitsplatz auch über Privathandy verboten

Frankfurt/Main (dpa) - Im Kampf um neue Mitarbeiter darf nicht jedes Mittel recht sein. So ist es beispielsweise verboten, Angestellte von Konkurrenzfirmen fortgesetzt an ihrem Arbeitsplatz anzurufen. Das gilt auch für Anrufe auf dem privaten Handy, wie das Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig entschieden hat. Im konkreten Fall hatte ein Personalvermittler innerhalb von fünf Tagen einen Mitarbeiter sieben Mal auf dessen Handy angerufen und damit nach Ansicht des Gerichts die Betriebsabläufe gestört.

17.10.2018 UPDATE: 17.10.2018 11:58 Uhr 16 Sekunden

Frankfurt/Main (dpa) - Im Kampf um neue Mitarbeiter darf nicht jedes Mittel recht sein. So ist es beispielsweise verboten, Angestellte von Konkurrenzfirmen fortgesetzt an ihrem Arbeitsplatz anzurufen. Das gilt auch für Anrufe auf dem privaten Handy, wie das Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig entschieden hat. Im konkreten Fall hatte ein Personalvermittler innerhalb von fünf Tagen einen

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