Verfassungsgericht verpflichtet Gesetzgeber zu Triage-Regelungen
Karlsruhe (dpa) - Der Gesetzgeber muss "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen. Er müsse in Pandemiezeiten der aus dem Grundgesetz folgenden Handlungspflicht nachkommen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe mit. (Az. 1 BvR 1541/20)
Karlsruhe (dpa) - Der Gesetzgeber muss "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen. Er müsse in Pandemiezeiten der aus dem Grundgesetz folgenden Handlungspflicht nachkommen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe mit. (Az. 1 BvR 1541/20)
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