Gericht: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar - Bewährungsstrafen
Bonn (dpa) - Die als Cum-Ex-Deals bekannte Mehrfacherstattung von Steuern ist nach Ansicht des Landgerichts Bonn eine Straftat. Das hat das Gericht am Mittwoch zum Ende des bundesweit ersten Strafprozesses um die umstrittenen Geschäfte entschieden, indem es die Angeklagten zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt hat. Durch Cum-Ex ist dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden.
Bonn (dpa) - Die als Cum-Ex-Deals bekannte Mehrfacherstattung von Steuern ist nach Ansicht des Landgerichts Bonn eine Straftat. Das hat das Gericht am Mittwoch zum Ende des bundesweit ersten Strafprozesses um die umstrittenen Geschäfte entschieden, indem es die Angeklagten zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt hat. Durch Cum-Ex ist dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden.