Gericht: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar - Bewährungsstrafen

Bonn (dpa) - Die als Cum-Ex-Deals bekannte Mehrfacherstattung von Steuern ist nach Ansicht des Landgerichts Bonn eine Straftat. Das hat das Gericht am Mittwoch zum Ende des bundesweit ersten Strafprozesses um die umstrittenen Geschäfte entschieden, indem es die Angeklagten zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt hat. Durch Cum-Ex ist dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden.

18.03.2020 UPDATE: 18.03.2020 19:48 Uhr 12 Sekunden

Bonn (dpa) - Die als Cum-Ex-Deals bekannte Mehrfacherstattung von Steuern ist nach Ansicht des Landgerichts Bonn eine Straftat. Das hat das Gericht am Mittwoch zum Ende des bundesweit ersten Strafprozesses um die umstrittenen Geschäfte entschieden, indem es die Angeklagten zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt hat. Durch Cum-Ex ist dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden.