Arbeitsgericht lehnt Verfügung gegen Lokführer-Streik ab
Frankfurt/Main (dpa) - Bei der Deutschen Bahn kann der Streik der Lokführer vorerst weitergehen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Donnerstagabend eine Einstweilige Verfügung ab, mit der die Bahn den Arbeitskampf stoppen wollte.
Frankfurt/Main (dpa) - Bei der Deutschen Bahn kann der Streik der Lokführer vorerst weitergehen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Donnerstagabend eine Einstweilige Verfügung ab, mit der die Bahn den Arbeitskampf stoppen wollte.
© dpa-infocom, dpa:210902-99-71581/1