Oberverwaltungsgericht kippt Beherbergungsverbot im Norden
Schleswig (dpa) - Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat das sogenannte Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots gekippt. Das Gericht in Schleswig stufte die Regelung am Freitag als rechtswidrig ein. Es erklärte die Regelung in einem Eilverfahren für außer Vollzug gesetzt, bis eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist.
Schleswig (dpa) - Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat das sogenannte Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots gekippt. Das Gericht in Schleswig stufte die Regelung am Freitag als rechtswidrig ein. Es erklärte die Regelung in einem Eilverfahren für außer Vollzug gesetzt, bis eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist.
© dpa-infocom, dpa:201023-99-58333/1