Kanzler-Prozess

Gericht: Ex-Kanzler Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestags-Büro

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf sein früheres Büro im Bundestag. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies Schröders Klage am Donnerstag ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

09.06.2024 UPDATE: 09.06.2024 20:07 Uhr 10 Sekunden

Berlin (dpa) - Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf sein früheres Büro im Bundestag. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies Schröders Klage am Donnerstag ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:240606-99-298449/1

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