OB-Wahl von Just ist gültig – Miller klagt trotzdem
Regierungspräsidium weist Einspruch zurück – Klageweg noch vier Wochen möglich

Manuel Just. Foto: Bernhard Kreutzer
Weinheim. (RNZ/mün) Manuel Just darf Oberbürgermeister von Weinheim werden – zumindest wenn es nach dem Regierungspräsidium Karlsruhe geht. Die Behörde teilt mit, dass die Wahl vom 10. Juni gültig ist und der Einspruch der unterlegenen Kandidatin Fridi Miller zurückgewiesen wurde.
Dauerkandidatin Müller hatte Verstöße gegen die neue Datenschutzgrundverordnung und eine angebliche Missachtung des (nicht existierenden) Neutralitätsgebots der Medien geltend gemacht. Vonseiten der Karlsruher Behörde heißt es jetzt, dass der Einspruch unbegründet ist. Aber: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden. Die Entscheidung ist demnach noch nicht bestandskräftig.
Vorgänger Heiner Bernhardt hatte am Wochenende seine Amtszeit in Weinheim beendet - bis zum Amtsantritt des Nachfolger führt erster Bürgermeister Torsten Fetzner die Geschäfte im Weinheimer Rathaus.
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Wie die RNZ auf Nachfrage am Montag erfuhr, will Fridi Fridi Miller nun gegen das Einspruchsergebnis klagen.