Gehbehinderte Castor-Gegnerin zu Bußgeld verurteilt
36-Jährige hatte sich von Brücke abgeseilt und schwamm im Neckar - Sie schrie bei der Urteilsverkündung

Heilbronn. (dpa-lsw) Weil sie Castor-Transporte auf dem Neckar behindern wollte, ist eine Anti-Atomkraft-Aktivistin am Mittwoch vom Amtsgericht Heilbronn zu einem Bußgeld von 200 Euro verurteilt worden. Ihr war ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen worden. Die 36-Jährige aus Lüneburg, die bei der Urteilsverkündung schrie und anschließend von Sicherheitsbeamten aus dem Saal getragen werden musste, hatte zuvor Widerspruch gegen zwei Bußgeldbescheide von zusammen 350 Euro eingelegt.
Zeugen bestätigten in der Verhandlung, dass sich die schwer gehbehinderte Frau von einer Neckarbrücke abgeseilt hatte und der Fahrrinne gefährlich nah gekommen war. Ein anderes Mal wurde die Atomkraftgegnerin laut Polizei beobachtet, wie sie mit weiteren Aktivisten im Neckar schwamm, um den Transport radioaktiven Abfalls von Obrigheim ins Zwischenlager Neckarwestheim zu behindern. Die Vorfälle ereigneten sich im Juni und Oktober des vergangenes Jahres.
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Richter Michael Reißer musste die Verhandlung mehrmals unterbrechen, da Atomkraftgegner durch Zwischenrufe störten. Sie mussten nach einer Stunde den Saal verlassen. Auch die 36-Jährige mit französischem Pass wurde vom Gericht zeitweise vom Verfahren ausgeschlossen, da sie den Richter während seiner Ausführungen unterbrach. Warum er das Bußgeld von 350 auf 200 Euro verringerte, begründete der Richter nicht. Am Amtsgericht Heilbronn sind noch mehr als zehn weitere Einspruchsverfahren von Castor-Transportgegnern anhängig.