Plus Urteil im Februar

BGH klärt: Einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung?

Sozialwohnungen für Menschen, die sich keine hohe Miete leisten können, sind knapper geworden. Für den Bau gibt es finanzielle Anreize. Das verpflichtet - aber wohl nicht auf alle Ewigkeit.

11.01.2019 UPDATE: 11.01.2019 11:13 Uhr 1 Minute, 41 Sekunden
Sozialwohnungen
Für den Fall vor dem BGH ist die bis einschließlich 2001 geltende Rechtslage entscheidend. Foto: Marijan Murat

Karlsruhe/Hannover (dpa) - Immobilienunternehmen können wohl nicht daran gehindert werden, aus öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnungen früher oder später auf dem freien Markt anzubieten.

Zulässig ist nur eine zeitlich befristete Sozialbindung, etwa auf 20 oder 30 Jahre, wie sich in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe abzeichnete. (Az. V ZR

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