BGH klärt: Einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung?
Sozialwohnungen für Menschen, die sich keine hohe Miete leisten können, sind knapper geworden. Für den Bau gibt es finanzielle Anreize. Das verpflichtet - aber wohl nicht auf alle Ewigkeit.
Karlsruhe/Hannover (dpa) - Immobilienunternehmen können wohl nicht daran gehindert werden, aus öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnungen früher oder später auf dem freien Markt anzubieten.
Zulässig ist nur eine zeitlich befristete Sozialbindung, etwa auf 20 oder 30 Jahre, wie sich in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe abzeichnete. (Az. V ZR
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+