EU-Recht schützt Gesundheit bei Zulassung von Glyphosat
Waren die geltenden EU-Schutzregeln zu lasch, um eine Genehmigung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat zu verhindern? Der Europäische Gerichtshof hat ein eindeutiges Urteil gefällt.
Brüssel (dpa) - Im Streit um mögliche Gesundheitsgefahren durch den Unkrautvernichter Glyphosat sieht der Europäische Gerichtshof die derzeitigen EU-Regeln als ausreichend an.
Ein Pflanzenschutzmittel könne nur dann zugelassen werden, wenn der Antragsteller nachgewiesen habe, dass keine sofortigen oder verzögerten schädlichen Auswirkungen auf den Menschen bestünden, erklärten die
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