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Urteil: Bebauungsplan für Datteln 4 unwirksam

Zum zweiten Mal erklärt ein NRW-Gericht jetzt den Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 für unwirksam. Welche Folgen das für die erteilte Betriebsgenehmigung hat, ist aber noch völlig offen.

26.08.2021 UPDATE: 26.08.2021 12:48 Uhr 1 Minute, 44 Sekunden
Gericht verhandelt um Kraftwerk Datteln 4
Vor der Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht um das Kohlekraftwerk Datteln 4 steht ein Klimaaktivist und protestiert mit einem Plakat. Foto: Guido Kirchner/dpa

Münster (dpa) - Auch der neu aufgesetzte Bebauungsplan für das seit 2020 Strom liefernde Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist unwirksam. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen kippte am Donnerstag den Plan, den die Stadt Datteln nach einem Urteil von 2009 neu aufgesetzt hatte.

Zur Begründung führte der 10. Senat aus, dass die Wahl des Standortes nicht den gesetzlichen

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