Plus Schwerer Rückschlag

Karlsruhe: Deutsche Zustimmung zu EU-Einheitspatent nichtig

Nur ein Antrag statt viel Aufwand und Ärger in jedem einzelnen Land - das EU-Einheitspatent soll es Unternehmen mit ihren Erfindungen einfacher machen. Nun hängt das Projekt am seidenen Faden.

20.03.2020 UPDATE: 20.03.2020 04:58 Uhr 2 Minuten, 13 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht soll entscheiden, ob es ein europäisches Einheitspatent geben wird. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Das europäische Einheitspatent soll Unternehmen beim Anmelden ihrer Erfindungen Zeit und Geld sparen - aber jetzt hat das Projekt einen schweren Rückschlag erlitten.

Die für den Start zwingend erforderliche deutsche Zustimmung hat keine Grundlage mehr. Das Bundesverfassungsgericht erklärte ein dafür notwendiges Gesetz nach der Verfassungsbeschwerde einer Einzelperson

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