Plus Rechtliche Grauzone

BGH klärt Maklervertragsbindung für Eigentümer

Immobilieneigentümer, die verkaufen wollen, legen sich meist auf einen einzigen Makler fest. Die Verträge enthalten teils fragwürdige Klauseln. Denn was erlaubt ist, ist teilweise unklar - bis jetzt.

30.01.2020 UPDATE: 30.01.2020 14:38 Uhr 1 Minute, 40 Sekunden
Immobilien
Der BGH befasst sich mit Verkaufsaufträgen von Immobilienmaklern, die sich ohne Kündigung automatisch verlängern. Foto: Axel Heimken/dpa

Karlsruhe (dpa) - Viele Immobilienmakler bewegen sich mit ihren Auftragsformularen in einer rechtlichen Grauzone - nun könnte der Bundesgerichtshof (BGH) Klarheit für die Kunden schaffen.

Die Linie der obersten Zivilrichter in Karlsruhe zeichnete sich in einer Verhandlung bereits ab. Danach sind Verkaufsaufträge, die sich ohne Kündigung automatisch verlängern, wohl grundsätzlich

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