BGH klärt Maklervertragsbindung für Eigentümer
Immobilieneigentümer, die verkaufen wollen, legen sich meist auf einen einzigen Makler fest. Die Verträge enthalten teils fragwürdige Klauseln. Denn was erlaubt ist, ist teilweise unklar - bis jetzt.
Karlsruhe (dpa) - Viele Immobilienmakler bewegen sich mit ihren Auftragsformularen in einer rechtlichen Grauzone - nun könnte der Bundesgerichtshof (BGH) Klarheit für die Kunden schaffen.
Die Linie der obersten Zivilrichter in Karlsruhe zeichnete sich in einer Verhandlung bereits ab. Danach sind Verkaufsaufträge, die sich ohne Kündigung automatisch verlängern, wohl grundsätzlich
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