Plus Mietpreisbremse-Verordnungen

Schadenersatz wegen überhöhter Miete? BGH verkündet Urteil

Seit 2015 gilt in besonders begehrten Wohnlagen die Mietpreisbremse - wenn die Landesbehörden nicht bei der Umsetzung gepfuscht haben. Ausbaden müssen das die Mieter, die gegen ihren Vermieter nun nichts in der Hand haben. Bleiben sie auf dem Schaden sitzen?

28.01.2021 UPDATE: 28.01.2021 05:18 Uhr 1 Minute, 22 Sekunden
Mieten
Alle Mietpreisbremsen-Verordnungen müssen zwingend eine Begründung enthalten. Foto: Fabian Sommer/dpa/Symbolbild

Karlsruhe (dpa) - Die Mietpreisbremse soll Mieterinnen und Mieter in besonders begehrten Wohngegenden vor Wucher-Mieten schützen - aber etliche Bundesländer verpatzten den Start durch fehlerhafte Verordnungen.

Den Schaden haben die Mieter, die darauf vertraut hatten und jetzt dauerhaft mit einer überhöhten Miete leben müssen. Müssen die Länder für die finanziellen Nachteile einstehen?

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