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EuGH-Urteil stärkt Fluggastrechte im Streikfall

Wenn Piloten streiken und deswegen Flüge ausfallen oder deutlich zu spät sind, können Kunden ein Recht auf Entschädigung haben. Das Urteil stärkt nicht nur Verbraucher, sondern auch Gewerkschaften.

23.03.2021 UPDATE: 23.03.2021 14:18 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden
Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Foto: Thomas Frey/dpa

Luxemburg (dpa) - Wenn ein Flug wegen eines angekündigten Streiks der Airline-Mitarbeiter gestrichen wird oder deutlich verspätet ist, kann der Kunde ein Recht auf Entschädigung haben.

Die Fluggesellschaft könne nicht argumentieren, dass ein solcher Streik ein "außergewöhnlicher Umstand" sei, insbesondere wenn dieser sich an geltendes Recht halte, teilte der Europäische Gerichtshof

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