Plus Landwirtschaftlicher Vertrag

BGH: Ungenaue Formulierung zu Vorpachtrecht ist unwirksam

Im Vertrag steht, dass der Pächter ein Vorpachtrecht hat - also nach Ende der Laufzeit wieder zum Zuge kommen kann. Eine eindeutige Sache?

24.11.2017 UPDATE: 24.11.2017 12:58 Uhr 57 Sekunden
Ackerland
Der BGH stuft das in einem Fall aus Sachsen-Anhalt im Landpachtvertrag festgehaltene Vorpachtrecht als unwirksam ein. Foto: Martin Schutt/Illustration

Karlsruhe (dpa) - Eine unklare Vertragsformulierung zu einem Vorpachtrecht ist unwirksam. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Falle eines Vertrags zur Pacht von landwirtschaftlichen Flächen.

Die Formulierung, "dem Pächter wird für die in § 1 aufgeführten Pachtflächen ein Vorpachtsrecht eingeräumt", verstoße als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) gegen das

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