Gerichtsurteil: Boarding-Time heißt Boarding-Time
Flugreisende, die nach Ablauf des Boardings erscheinen, dürfen abgewiesen werden, auch wenn das Flugzeug noch nicht abgehoben ist. Das entschied das Amtsgericht München.
München (dpa) - Wer am Flughafen zu spät zum Gate kommt, hat keinen Anspruch mehr auf den Flug - auch wenn das Flugzeug noch da steht und verspätet abhebt. Das hat das Amtsgericht München in einem veröffentlichten Urteil entschieden.
Es wies die Klage einer Urlauberin gegen einen Münchner Reiseveranstalter ab. Die Frau und ihr Lebensgefährte hatten im März 2019 vom Frankfurter Flughafen
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