Plus Klage abgewiesen

Gerichtsurteil: Boarding-Time heißt Boarding-Time

Flugreisende, die nach Ablauf des Boardings erscheinen, dürfen abgewiesen werden, auch wenn das Flugzeug noch nicht abgehoben ist. Das entschied das Amtsgericht München.

17.12.2021 UPDATE: 17.12.2021 12:53 Uhr 1 Minute, 14 Sekunden
Flughafen
Flugreisende müssen rechtzeitig am Gate erscheinen. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

München (dpa) - Wer am Flughafen zu spät zum Gate kommt, hat keinen Anspruch mehr auf den Flug - auch wenn das Flugzeug noch da steht und verspätet abhebt. Das hat das Amtsgericht München in einem veröffentlichten Urteil entschieden.

Es wies die Klage einer Urlauberin gegen einen Münchner Reiseveranstalter ab. Die Frau und ihr Lebensgefährte hatten im März 2019 vom Frankfurter Flughafen

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+