Plus Häufige Streitfrage

Schönheitsreparaturen: BGH geht auf Mieter und Vermieter zu

Seit einem Urteil von 2015 steht fest: Wer eine unrenovierte Wohnung mietet, darf nicht zum regelmäßigen Renovieren verpflichtet werden. Bleibt die Frage: Wer macht es dann, wenn ein neuer Anstrich Not tut?

01.07.2020 UPDATE: 01.07.2020 04:43 Uhr 1 Minute, 26 Sekunden
Schönheitsreparaturen
Das Gesetz verpflichtet den Vermieter, eine Wohnung in Schuss zu halten. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Karlsruhe (dpa) - Wer muss tapezieren, streichen, kalken - der Mieter oder der Vermieter? Dem Bundesgerichtshof (BGH) schwebt in bestimmten Streitfällen eine Kompromisslösung vor: Der Mieter